Waldbau in Sachsen-Anhalt
Waldbau
Informationen zum Waldbau in Sachsen-Anhalt und zum Waldbauportal vom Landeszentrum Wald finden Sie unter:
https://landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/fuer-waldbesitzende/waldbauportal/
Oder im WALD-WIKI unter:
https://www.wald-wiki.de/klima_u_fowi/waldbewirtschaftung/waldbau_u_klima/start
Merkblätter zur Bewirtschaftung der Hauptbaumarten finden Sie unter:
https://landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/fuer-waldbesitzende/waldbauportal/waldbehandlung/merkblaetter-zu-den-baumarten/
Antragsunterlagen zur Förderung im Forstbereich sind eingestellt unter:
https://www.wald-wiki.de/bwl_recht_politik/foerderung/richtlinien/betriebsw_foerder_rl_st/start
und
https://landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/fuer-waldbesitzende/forstliche-foerderung/#c13010
https://landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/fuer-waldbesitzer/forstliche-foerderung-in-sachsen-anhalt/
Auf der Internetseite des Landeszentrums Wald sind weiterhin Anträge, Formulare, Merkblätter, Hinweise, Schulungstermine sowie Verlinkungen zu den ÄLFF eingestellt.
Mustervordruck eines Vereinfachten Waldbewirtschaftungsplanes als Zuwendungsvoraussetzung zur forstlichen Förderung für Waldbesitzer ab 30 ha
Es gibt seit 2017 in Sachsen-Anhalt die Förderung von Waldbewirtschaftungsplänen (FP 7004).Ein geförderter Waldbewirtschaftungsplan entspricht im Wesentlichen einer Forsteinrichtung, wobei der Begriff des „Waldbewirtschaftungsplanes“ der aktuellen ELER-Verordnung entstammt und deshalb in der Vergangenheit in Sachsen-Anhalt unbekannt war.
Unabhängig davon ist es seit 2017 für alle anderen Forstfördermaßnahmen als Zuwendungsvoraussetzung erforderlich, dass Antragsteller mit mehr als 30 ha einen Waldbewirtschaftungsplan vorlegen, damit zum Bsp. Anträge auf Waldumbau, Waldumweltmaßnahmen etc. bewilligt werden können. Diese Regelung wurde von der EU-Kommission Sachsen-Anhalt auferlegt. Da die meisten Waldbesitzer ab 30 ha keinen Waldbewirtschaftungsplan bzw. eine Forsteinrichtung haben und auch nicht vorhaben eine Forsteinrichtung durchzuführen, ist es möglich, dass Waldbesitzer zwischen 30 ha bis 100 ha einen „Vereinfachten Waldbewirtschaftungsplan“ vorlegen, um nicht von der Forstförderung ausgeschlossen zu werden. Der Waldbesitzerverband bietet dazu einen Mustervordruck in Form einer Excel-Tabelle an, die von jedem Waldbesitzer selbst ausgefüllt werden kann.
Der ausgefüllte Vordruck kann dem jeweiligen Förderantrag beigefügt beim zuständigen ALFF abgegeben werden. Der Waldbewirtschaftungsplan gilt 10 Jahre und muss daher nur einmal ausgefüllt werden. Lediglich zwischenzeitliche Flächenänderungen müssen ergänzt werden.
Vereinfachter Waldbewirtschaftungsplan WBV Sachsen-Anhalt - Muster vom 31.03.2021
Ausfüllhinweise vereinfachter Waldbewirtschaftungsplan
Merkblatt „Entscheidungshilfen zur klimaangepassten Baumartenwahl im Land Sachsen-Anhalt“ - Hinweise zum BZT-Katalog
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt hat am 04.05.2021 ergänzende Durchführungshinweise zum Merkblatt „Entscheidungshilfen zur klimaangepassten Baumartenwahl im Land Sachsen-Anhalt“ herausgegeben, welche wir Ihnen hier bereitstellen