Bereich Waldbau

Waldbau in Sachsen-Anhalt

sh 18

 

Waldbau

 

Informationen zum Waldbau in Sachsen-Anhalt und zum Waldbauportal vom Landeszentrum Wald finden Sie unter:

https://landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/fuer-waldbesitzende/waldbauportal/

Oder im WALD-WIKI unter:

https://www.wald-wiki.de/klima_u_fowi/waldbewirtschaftung/waldbau_u_klima/start

Merkblätter zur Bewirtschaftung der Hauptbaumarten finden Sie unter:

https://landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/fuer-waldbesitzende/waldbauportal/waldbehandlung/merkblaetter-zu-den-baumarten/

Antragsunterlagen zur Förderung im Forstbereich sind eingestellt unter:

https://www.wald-wiki.de/bwl_recht_politik/foerderung/richtlinien/betriebsw_foerder_rl_st/start

sowie

https://landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/fuer-waldbesitzer/forstliche-foerderung-in-sachsen-anhalt/

und

https://landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/fuer-waldbesitzende/forstliche-foerderung/#c13010

https://landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/fuer-waldbesitzer/forstliche-foerderung-in-sachsen-anhalt/

Auf der Internetseite des Landeszentrums Wald sind weiterhin Anträge, Formulare, Merkblätter, Hinweise, Schulungstermine sowie Verlinkungen zu den ÄLFF eingestellt.

Mustervordruck eines Vereinfachten Waldbewirtschaftungsplanes als Zuwendungsvoraussetzung zur forstlichen Förderung für Waldbesitzer ab 30 ha

Es gibt seit 2017 in Sachsen-Anhalt die Förderung von Waldbewirtschaftungsplänen (FP 7004).Ein geförderter Waldbewirtschaftungsplan entspricht im Wesentlichen einer  Forsteinrichtung, wobei der Begriff des „Waldbewirtschaftungsplanes“ der aktuellen ELER-Verordnung entstammt und deshalb in der Vergangenheit in Sachsen-Anhalt unbekannt war.

Unabhängig davon ist es seit 2017 für alle anderen Forstfördermaßnahmen als Zuwendungsvoraussetzung erforderlich, dass Antragsteller mit mehr als 30 ha einen Waldbewirtschaftungsplan vorlegen, damit zum Bsp. Anträge auf Waldumbau, Waldumweltmaßnahmen etc. bewilligt werden können. Diese Regelung wurde von der EU-Kommission Sachsen-Anhalt auferlegt. Da die meisten Waldbesitzer ab 30 ha keinen Waldbewirtschaftungsplan bzw. eine Forsteinrichtung haben und auch nicht vorhaben eine Forsteinrichtung durchzuführen, ist es möglich, dass Waldbesitzer zwischen 30 ha bis 100 ha einen „Vereinfachten Waldbewirtschaftungsplan“ vorlegen, um nicht von der Forstförderung ausgeschlossen zu werden. Der Waldbesitzerverband bietet dazu einen Mustervordruck in Form einer Excel-Tabelle an, die von jedem Waldbesitzer selbst ausgefüllt werden kann.

Der ausgefüllte Vordruck kann dem jeweiligen Förderantrag beigefügt beim zuständigen ALFF abgegeben werden. Der Waldbewirtschaftungsplan gilt 10 Jahre und muss daher nur einmal ausgefüllt werden.  Lediglich zwischenzeitliche Flächenänderungen müssen ergänzt werden.

Vereinfachter Waldbewirtschaftungsplan WBV Sachsen-Anhalt - Muster vom 31.03.2021

Ausfüllhinweise vereinfachter Waldbewirtschaftungsplan

Merkblatt „Entscheidungshilfen zur klimaangepassten Baumartenwahl im Land Sachsen-Anhalt“ - Hinweise zum BZT-Katalog

 Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt hat am 04.05.2021 ergänzende Durchführungshinweise zum Merkblatt „Entscheidungshilfen zur klimaangepassten Baumartenwahl im Land Sachsen-Anhalt“ herausgegeben, welche wir Ihnen hier bereitstellen

Copyright (c) Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt 2015. All rights reserved. Lennéstraße 6 / 39112 Magdeburg Vorsitzende: Friederike von Beyme
Wir benutzen Cookies

Es werden Cookies auf unserer Website genutzt. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern. Für uns gelten die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Nutzen Sie den Button "Weitere Informationen". Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bei Ablehnung werden zu weiteren Hinweisen auf cookieinfo.org umgeleitet.