Vollkostenrechnung und Förderung für Forstbetriebsgemeinschaften
Sehr geehrte Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaften,
Ihnen ist bereits bekannt, dass zum 31.12.20 die Betreuungsverträge durch das Landeszentrum Wald (LZW) gekündigt werden. Diese Kündigung werden Sie bis zum 30.6.20 – also bis zum Ende dieses Monats erhalten.
Gleichzeitig wird Ihnen ein neues Angebot nach Vollkostenrechnung unterbreitet.
Diesen Prozess hat unser Verband begleitet. Wir gehen davon aus, dass insbesondere auch durch die Nutzung der Förderung der Waldpflegeverträge die FBG finanziell abgesichert werden können. Die Hauptarbeit bei diesem Prozess hat unser Vorstandsmitglied Gordon Preetz geleistet. Herr Preetz hat auch die nachfolgende Information erarbeitet.
Sollten Sie Fragen haben, senden Sie uns möglichst eine Mail an die Absenderadresse, weil wir das dann besser bearbeiten können.
Ansonsten bin ich auch an einem Gespräch mit Ihnen interessiert, um mich zu aktuellen Fragen abzustimmen:
0173 2169 050
Mit freundlichen Grüßen
Ehlert Natzke
Stand: 19.06.2020
FORSTLICHE BETREUUNG UND MÖGLICHKEITEN DER FÖRDERUNG FÜR FORSTBETRIEBSGEMEINSCHAFTEN AB 2021
Das Landeszentrum Wald (LZW) und der Waldbesitzerverband für Sachsen-Anhalt e.V. hatten im August 2019 zwei Informationsveranstaltungen auf Schloss Hundisburg durchgeführt, worin u.a. Fördermodelle für Forstbetriebsgemeinschaften vorgestellt wurden. Hinsichtlich der geplanten Einführung von Vollkosten für die Betreuungsentgelte gab es seinerzeit noch keine konkreten Informationen, was sich nun geändert hat. Eine neue „Verordnung über Betreuung des Privat- und Körperschaftswald“ (vom 01.06.2020), die ab 2021 gelten soll, liegt nun vor (siehe auch unten das verlinkte Infoschreiben des LZW).
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