"Leitplanken" zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

"Leitplanken" zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

gestern hat sich die Regierungskoalition auf "Leitplanken" zur Novelle
des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt.
Wir zitieren aus einem Schreiben der AGDW:
* "Dies heißt für das Energieholz: „Heizungen, die mit Holz und
Pellets betrieben werden, erfüllen die 65 %-Vorgabe ausnahmslos.“
* Im Gegenzug soll die Förderung reduziert werden: „Beim Einsatz von
Holz und Pellets sind Fehlanreize zu vermeiden.“
* Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung bis
spätestens 2028." Bis dahin gelten beim Heizungstausch in
Bestandsgebäuden die Regelungen des GEG noch nicht.
* Lediglich in Neubauten sollen die Regelungen des GEG ab 1. Januar 2024
gelten.

Die 1. Lesung des Gesetzes ist für diese Woche im Bundestag vorgesehen.
Die Verabschiedung soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause
erfolgen.

Da diese Änderung noch keinen Eingang ins Gesetz gefunden hat, hat die
Bundestagspetition noch ihre Berechtigung. Bitte hier unterzeichnen!

Vielen Dank!

Hier finden Sie die Mitteilung des DFWR & der AGDW.

In dem Zusammenhang möchten wir Sie auf den youtube Beitrag zur
Demonstration gegen das GEG in Erding am Samstag, 10. Juni 2023
aufmerksam machen

Mit freundlichen Grüssen!

Ihr Waldbesitzerverband für Sachsen-Anhalt e.V. 

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