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Gerichtsurteil setzt Gewässerunterhaltungsverbände in Zugzwang PDF Drucken E-Mail

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg bringt die Unterhaltungsverbände - und damit auch die Gemeinden in Zugzwang. In dem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil wird festgestellt, dass ein Gebührenbescheid dann rechtswidrig ist, wenn er auf einem fehlerhaften und damit falschen Beitragssatz des zuständigen Unterhaltungsverbandes basiert. 

Im konkreten Fall hatten Unterhaltungsverband und Gemeinde  zur Berechnung der Gebühren allein den Flächenmaßstab zugrunde gelegt und darauf verzichtet, die Verursacher von Zusatzkosten  zur Kasse zu bitten. Folge: Dem Widerspruch gegen den Bescheid musste stattgegeben werden. Der Verband hatte nicht korrekt kalkuliert, die Gemeinde nicht richtig und gewissenhaft geprüft. Laut Gericht hätte die Gemeinde gewissenhaft prüfen müssen.

Das Verwaltungsgericht hatte es sich nicht leicht gemacht. Auf mehr als 40 Seiten des Urteils  wurde der Tatbestand  aufgezeigt und wurden die Entscheidungsgründe dargelegt.  Zu leicht gemacht hatten es sich der Unterhaltungsverband und die beklagte Gemeinde. Leicht und einfach ist es eben nicht. Und so muss die Gemeinde auch die Kosten des Verfahrens tragen.

 
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