Skip to content
Anpassen
Narrow screen resolution Wide screen resolution Auto-adjust screen resolution Increase font size Decrease font size Default font size
Sie sind hier: Home
Gerichtsurteil setzt Gewässerunterhaltungsverbände in Zugzwang PDF Drucken E-Mail

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg bringt die Unterhaltungsverbände - und damit auch die Gemeinden in Zugzwang. In dem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil wird festgestellt, dass ein Gebührenbescheid dann rechtswidrig ist, wenn er auf einem fehlerhaften und damit falschen Beitragssatz des zuständigen Unterhaltungsverbandes basiert. 

Im konkreten Fall hatten Unterhaltungsverband und Gemeinde  zur Berechnung der Gebühren allein den Flächenmaßstab zugrunde gelegt und darauf verzichtet, die Verursacher von Zusatzkosten  zur Kasse zu bitten. Folge: Dem Widerspruch gegen den Bescheid musste stattgegeben werden. Der Verband hatte nicht korrekt kalkuliert, die Gemeinde nicht richtig und gewissenhaft geprüft. Laut Gericht hätte die Gemeinde gewissenhaft prüfen müssen.

Das Verwaltungsgericht hatte es sich nicht leicht gemacht. Auf mehr als 40 Seiten des Urteils  wurde der Tatbestand  aufgezeigt und wurden die Entscheidungsgründe dargelegt.  Zu leicht gemacht hatten es sich der Unterhaltungsverband und die beklagte Gemeinde. Leicht und einfach ist es eben nicht. Und so muss die Gemeinde auch die Kosten des Verfahrens tragen.

 
< zurück   weiter >

Login

Zugang nur für Mitglieder des WBV Sachsen-Anhalt. Für einen Zugang wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung.Nutzen Sie dazu untenstehendes Kontaktformular.





Passwort vergessen?

Zugang beantragen

AJAX Contact Form

 

 

Newsletter bestellen








Besucher zur Zeit.

Aktuell 1 Gast online

Nächste Termine

Es liegen z.Zt. keine Termine vor!

Die zentrale Anlaufstelle für Risiko- und Versicherungsfragen

 

Fehler in der Darstellung?

Sollten Sie Fehler in der Darstellung der Seite bemerken und Sie benutzen den Internetexplorer 8, müssen Sie den Kompatibilitätsmodus unter "Extras" im Browser einstellen. Somit wird die Seite wieder korrekt dargestellt.