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Keine Kontrolle bei der Gewässerunterhaltung PDF Drucken E-Mail

 


Pressemitteilung

Magdeburg,  September 2009

Keine Kontrolle bei der Gewässerunterhaltung.

Ministerium des Innern  und verantwortliche Politiker

verweigern sich einer unabhängigen und transparenten

Kontrolle der Unterhaltungsverbände.


Seit über einem Jahrzehnt - und nicht nur bei Hochwasserereignissen - ist klar, dass bei der Gewässerunterhaltung in Sachsen-Anhalt einiges im Argen liegt. Stellvertretend für die Grundeigentümer nehmen diese Aufgabe die Kommunen in den Unterhaltungsverbänden wahr. Hierbei sollen Kommunen und Unterhaltungs- verbände zu sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung mit verpflichtet sein. Nicht nur diese findet nicht statt, im Zuge der Umsetzung des noch geltenden
Wassergesetzes kam zu Tage, dass Missstände in den Verbänden und besonders bei Rechts- und Kommunalaufsicht zu einem Scheitern geltenden Rechtes führten.

An diesen Missständen können auch die Kommunen kein Interesse haben. Veranschaulicht wird dies durch folgenden Beispielsfall: Wenn ein  Unterhaltungsverband, hier „Mulde", Rücklagen zur Entsorgung kontaminierter  Schlämme aus dem Bitterfelder Chemiedreieck bildet und neben den Waldbauern  auch alle Kommunen im Verband diese Rücklagenbildung mitbezahlen müssen, widerspricht dieser Vorgang einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung  der Kommunen außerhalb des Chemiedreiecks. Nicht nur die Umweltpolitik in Sachsen-Anhalt zum Thema Wasser und Wald ist mit  diesem Beispiel auf den Punkt gebracht, sondern auch das Versagen von Rechts- und Kommunalaufsicht.

Nach geltendem Recht hätte anders gehandelt werden müssen.

Dass dies nicht der Fall ist, ist der Sonderstellung zu danken, welche Teile der Politik,  so der stellvertretenden Vorsitzende des Umweltausschusses und dass  Ministerium des Innern der Wasserwirtschaft zubilligen. Diese Sonderrolle der
Wasserwirtschaft wird zum einen dadurch dokumentiert, dass die „Prüfstelle" der Unterhaltungsverbände bei deren Interessenvertretung - dem Wasserverbandstag in Hannover - angesiedelt ist.  Aus dem Innenministerium wurde von zuständigen Sachbearbeitern - noch am 10. August diesen Jahres - frisch bestätigt, dass die Kommunalaufsicht nicht für das
Verhalten  der Kommunen in den Unterhaltungsverbänden verantwortlich sei.  Offenbar sieht das MI hier keine Notwendigkeit, die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung der Kommunen und damit auch der Unterhaltunsgverbände zu prüfen.

Politik und Verwaltung billigen denen damit eine Sonderstellung zu, da sie in  Sachen unabhängiger Kontrolle dieser Institutionen bisher keinerlei ernst zu nehmende Ansätze auf den Weg bringen. Für Fragen der Kontrolle der Mittelverwendung bei Mitteln, die die Bürger letztlich  aufbringen, sollte eine unmissverständliche und unabhängige Kontrolle  selbstverständlich sein. Das Ministerium sieht dies mit verantwortlichen „Umwelt"Politikern offenbar anders.

 
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